KONSULAT DER UKRAINE, ZUG



FAQ



Was muss beachtet werden, wenn ein/-e CH-Bürger/-in eine/-en Ukrainer/-in heiraten möchte?
Kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, um die nötigen Formulare anzufordern.
Braucht man als CH-Bürger/-in ein Visum, um in die Ukraine einzureisen? Man braucht kein Visum, um in die Ukraine einzureisen, vorausgesetzt die Aufenthaltsdauer beträgt weniger als 90 Tage.

Detaillierte Infos finden Sie auf www.ukremb.ch