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KONSULAT DER UKRAINE, ZUG |
FAQ
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Was muss beachtet werden, wenn ein/-e CH-Bürger/-in eine/-en Ukrainer/-in heiraten möchte?
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Kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, um die nötigen Formulare anzufordern.
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Braucht man als CH-Bürger/-in ein Visum, um in die Ukraine einzureisen? | Man braucht kein Visum, um in die Ukraine einzureisen, vorausgesetzt die Aufenthaltsdauer beträgt weniger als 90 Tage. |
Detaillierte Infos finden Sie auf www.ukremb.ch |